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Bestellung als Brandschutzbeauftragter

Mit Sicherheit. Mit uns.

KS Service – Ihr zuverlässiger Brandschutzbeauftragter

Sicherheit am Arbeitsplatz ist wichtig. Der Gesetzgeber sowie die Berufsgenossenschaften verlangen daher die Einhaltung bestimmter Arbeitsschutzvorschriften und -gesetze. Sie wissen nicht welche und wie? Wir unterstützen Sie gerne als Ihren externen zertifizierten Brandschutzbeauftragen in NRW.

Dank unserer Zertifizierungen in den Bereichen Arbeitssicherheit (DIN ISO 45001) und Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001) sowie unserer mehr als 50-jährigen Erfahrung aus Industrie- und Büroalltag profitieren unsere Kunden von kompetenter fachlicher Beratung und Unterweisung rund um den Arbeitsschutz. Beispiele von uns aktiv betreuter Branchen sind Lager und Logistik, Holz- und Holzwerkstoffindustrie, Energieerzeugung sowie Montagestellen. Selbstverständlich gehört auch der Büroarbeitsplatz bei allen Betrachtungen dazu.

Ihre Vorteile

  • Sicherheit aus einer Hand: Ein Dienstleister für alle Themen des Arbeitsschutzes
  • Beratung durch geschultes, zertifiziertes Personal
  • Erfahrungen aus nahezu allen Branchen
  • Individuell abgestimmtes Betreuungskonzept
  • Ob kleines Büro oder Mittelständler, wir sind in NRW vom Ruhrgebiet über Dortmund und Essen bis ins Rheinland mit Wesel, Köln, Düsseldorf und Bonn immer für Sie in der Nähe.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter und welche Aufgaben hat er?

Ein Brandschutzbeauftragter ist speziell ausgebildet. Er berät und unterstützt den Arbeitgeber im Hinblick auf alle brandschutzrelevanten Themen im Unternehmen. Er sorgt dafür, dass alle Brandvorschriften im Unternehmen eingehalten werden und somit der Brandschutz gewährleistet ist. Nach DGUV 205-003 gehören zu seinem Aufgabengebiet der organisatorische, vorbeugende und abwehrende Brandschutz sowie das betriebliche Notfallmanagement. Ein Brandschutzbeauftragter muss vom Arbeitgeber schriftlich bestellt werden. „In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen“ (DGUV 205-003)

Welche Unternehmen müssen einen Brandschutzbeauftragten stellen

Bereits bei einem Großbrand im Unternehmen besteht, neben der Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiter, kurz- oder längerfristig die Gefahr in die Insolvenz zu geraten. Daher ist es umso wichtiger, dieses Thema ernst zu nehmen und Vorkehrungen zu treffen. Im Gegensatz zum Brandschutzhelfer, ist ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen jedoch nicht grundsätzlich verpflichtend. Verantwortlich für den Brandschutz ist der Arbeitgeber. Dabei kann es dennoch Sinn machen sich einen Brandschutzbeauftragten zur Seite zu stellen, da das Thema Brandschutz komplex ist. Mit KS Service als Ihren Brandschutzbeauftragten können Sie den Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens vor möglichen Bränden optimieren. Unser fachkundiges Personal unterstützt und berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Brandschutz.

Gefordert werden nach DGUV 205-003 Brandschutzbeauftragte für Sonderbauten wie Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Hochhäuser – aber auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit z. B. Versicherungen, Lieferanten oder Kunden.

Besonders empfehlenswert ist die Bestellung z. B., wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr ermittelt wurde. Dabei spielt auch die Anzahl der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. Je höher diese ist, desto sinnvoller ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Gerne können sie uns hier kontaktieren und wir entwickeln gemeinsam ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Betreuungskonzept.

Unsere Leistungen

Wir kümmern uns um Ihre Sicherheit als Ihr externer Dienstleister. Wir beraten Sie in allen Punkten des Arbeitsschutzes. Durch unsere langjährige Erfahrung in den verschiedensten Branchen können Sie sich auf unser Fachwissen verlassen. Unsere Qualitätsstandards sind sehr hoch. Zu unseren Leistungen, wenn wir Sie als Ihren offiziell benannten externen Brandschutzbeauftragten repräsentieren, gehören u. a.:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Umweltmanagement? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne!