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Prüfen von Regalen

Mit KS Service zu sicheren Regalen und Lagerelementen

Darum KS Service

Bei der Prüfung von Arbeitsmitteln und bei Messungen aller Art ist eine entsprechende Fachkompetenz der Dienstleister essenziell. Auf unsere Fachkompetenz können Sie vertrauen, denn als Teil der KS Gruppe profitiert auch KS Service von über 50 Jahren praktischer Erfahrung in der Industrie. Bei uns erhalten Sie alle Dienstleistungen aus einer Hand. Wir erfüllen nicht nur Ihre individuellen Anforderungen, sondern bieten Ihnen bei Bedarf auch weitergehende Beratungen an.
Zu jedem Prüf- und Messungsauftrag gehört bei KS Service eine lückenlose Dokumentation. Sie dient Ihnen als Dokument zur Rechtssicherheit, das Ihnen die rechtskonforme und sachgemäße Durchführung einer Prüfung oder Messung in Ihrem Unternehmen belegt.

Geprüfte Regale als belastbare Arbeitsgrundlage

Auch Regale müssen regelmäßig geprüft werden. Ziel einer solchen Prüfung ist es, eine sichere Nutzung zu ermöglichen und auf etwaige Gefahrenpotentiale hinzuweisen. Eine Gefahr besteht beispielsweise bei unsachgemäßer Nutzung, bei fehlenden oder ersetzten Komponenten sowie kleinen Mängeln und Beschädigungen.

So vermeiden Sie nicht nur unnötige Kosten, sondern vor allem auch Unfälle in Ihrem Betrieb, die ein einstürzendes Regal verursachen kann. Zum Schutz des Arbeitnehmers ist eine Prüfung durch einen fachkundigen Regalprüfer in der Information 208-043 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgeschrieben. Sie ist konform zur Norm DIN EN 15635 durchzuführen.

Wer muss Regale prüfen lassen?

Je nach Verantwortlichkeit im jeweiligen Betrieb ist nach DGUV Regel 108-007 entweder der Betreiber oder der Arbeitgeber für die sachgemäße Durchführung einer Prüfung verantwortlich. Dies ist alle zwölf Monate verpflichtend und in der BetrSichV verankert.

Prüfungsumfang

Bei der KS Service erfolgt die Prüfung Ihrer Regale und Regalsysteme gemäß DIN 15635. Zur Durchführung der Prüfung stehen Ihnen unsere Fachkräfte zur Verfügung, die gemäß der erforderlichen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) ausgebildet wurden. Neben der obligatorischen Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV nehmen wir eine Überprüfung der Standfestigkeit und Montage vor und kontrollieren einzelne Bauteile und die Gesamtkonstruktion. Als Nachweis der sachgemäßen Prüfung erstellen wir Ihnen eine lückenlose Dokumentation.

Sie haben Fragen zu unseren Prüfungen? Sprechen Sie uns an!