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Gefährdungsbeurteilungen – Ein erster Schritt um auch Menschen mit Behinderung sicher zu beschäftigen

Gefährdungsbeurteilungen muss es für jeden Arbeitsplatz geben, ob im Büro, im Stapler oder an der Drehbank. Dazu werden verallgemeinerte Gefährdungsbeurteilungen vielerorts angeboten, ob von Berufsgenossenschaften oder Privatunternehmen. Aber kann man diese ungeprüft übernehmen? Was ist mit besonderen Arbeitsplätzen oder sogar Alleinarbeit? Wie kann ich Menschen mit Behinderung mit einer personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung unterstützen?

Hier gibt es mehr Chancen als Pflichten! Eine angepasste Gefährdungsbeurteilung hilft Probleme strukturiert zu erkennen und zu lösen, damit der Arbeitsplatz für alle sicher ist. Genau dabei helfen wir Ihnen, denn wirklich wichtig wird es vor allem dann, wenn es um verwundbare Mitarbeiter geht. Denn was tue ich, wenn Stapler mit Hupe warnen, aber ein Mitarbeiter schwerhörig ist? Wie gehe ich mit einer 2-Handbedienung einer Presse um, wenn ein Mitarbeiter nur einen Arm hat? Wie kann ich den Anforderungen von Rollstuhlfahrern gerecht werden? Wichtige Frage, die wir individuell mit Ihnen gemeinsam lösen können.

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