Mit KS Service zum Kranschein
Krane sind im Bereich Lager und Logistik unersetzlich. Wer sie bedienen möchte, benötigt einen Kranschein, der den Inhaber dazu berechtigt, die verschiedensten Arten von Kranen zu bedienen: von Schienenlaufkatzen über Brücken- und Auslegerkrane bis hin zu Schwenkarmkranen. Nach DGUV Information 209-012 dürfen Personen als Kranführer tätig werden, wenn sie
Schulungsinhalte
Allgemeine Informationen
Unsere Schulung zum Kranführer von LKW-Ladekränen und Hallenkränen bieten wir als 2-Tages Standard-Schulung oder als 1-tägigen Crashkurs an. Beide Schulungen erfolgen nach den Vorschriften aus DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 (DGUV V1), DGUV Information 209-012, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiteren relevante Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Sicherheitsregeln. Beim LKW-Ladekran kommt zusätzlich die VDI-Richtlinie 2194 zum Tragen. Im Rahmen der Standard-Schulung erlernen die Teilnehmer in kleinen Gruppen oder als einzelne Person theoretische Grundlagen zum sicheren und fachgerechten Umgang mit Kranen. Sie erhalten rechtliche und physikalische Hintergrundinformationen und werden mit technischen Zusammenhängen vertraut gemacht. Im praktischen Teil der Schulung bieten wir einen Parcours, den es mit einem 10t-Portalkran zu meistern gilt. Die Schulung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Der Crashkurs eignet sich für Personen, die bereits praktische Erfahrungen im Umgang mit Kranen vorweisen können und bietet Gelegenheit, den Führerschein durch Prüfungen in Theorie und Praxis zu erwerben.
Themen im Überblick
- Unfälle vermeiden
- Grundsätzliches über Krane
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Steuerstände
- Prüfungen von Kranen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Der Kran und das Umfeld
- Besondere Sicherheitsvorgaben bei Kranen
- Sondereinsätze von Kranen
- Stillsetzen von Kranen
- Verhalten bei Störungen
- Kranbedienung auf einen Blick
- Praktische Übungen
Übrigens:
Gerne organisieren wir individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder auf unserem Gelände in Neukirchen-Vluyn. Einen Ausbildungsgutschein können Sie direkt in unserem KS Online-Shop erwerben.
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KontaktHäufig gestellte Fragen
Wie bekommt man einen Kranschein?
Einen Kranschein erhält man durch die Teilnahme an einer anerkannten Kranführerschulung mit theoretischem und praktischem Teil. Die Schulung vermittelt rechtliche Grundlagen, sicherheitsrelevantes Wissen sowie den sicheren Umgang mit dem jeweiligen Krantyp. Nach erfolgreicher Prüfung in Theorie und Praxis wird ein Befähigungsnachweis (Kranschein) ausgestellt. Zusätzlich muss der Kranführer vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt werden.
Wie lange dauert ein Kranschein?
Die Dauer der Kranschulung hängt vom Krantyp und von der Vorerfahrung der Teilnehmenden ab. In der Regel dauert eine Grundschulung zwei Tage. Für erfahrene Kranführer sind auch verkürzte Auffrischungsschulungen an einem Tag möglich. Umfang und Inhalte richten sich nach den Vorgaben der DGUV.
Für welchen Kran braucht man einen Kranschein?
Ein Kranschein ist für alle Kranarten erforderlich, bei denen eine Gefährdung für Personen oder Sachwerte besteht. Dazu zählen unter anderem Brückenkrane, Portalkrane, Hallenkrane, Säulenschwenkkrane sowie Fahrzeug- und LKW-Ladekrane. Der Kranschein gilt immer für den geschulten Krantyp – für unterschiedliche Kranarten sind entsprechende Zusatz- oder separate Schulungen notwendig. Der Kranschein an sich bleibt dabei gleich. Es muss lediglich eine Unterweisung in den jeweiligen Kran erfolgen.


