Anwenderschulung PSAgA

PSAgA-Schulung – mit KS Service gegen Absturz sichern

Arbeitsplätze mit Absturzgefahr und Arbeiten in Höhe gibt es auf beinahe jeder Baustelle und bei vielen Wartungsarbeiten im industriellen Umfeld. Umso wichtiger ist es, dass Mitarbeitende hierbei richtig geschützt sind und mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) augestattet sind. Doch die Ausrüstung allein reicht nicht aus: Die PSA muss korrekt angelegt und gepflegt werden. Zudem muss der Träger dahingehend geschult sein, was im Falle eines Absturzes zu tun ist und wie Verletzungen zu vermeiden sind. Aus diesem Grund schreiben DGUV V1 § 31, DGUV V38 § 4, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV R112- 198, DGUV R122- 199, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie weitere relevante Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Sicherheitsregeln vor, dass jeder Mitarbeitende, der PSA gegen Absturz trägt, auch im Umgang mit dieser geschult sein muss.

Schulungsinhalte

Allgemeine Informationen

Unsere Schulung zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) richtet sich an Mitarbeitende, die bei Arbeiten mit Absturzgefahr tätig sind – beispielsweise auf Baustellen, in der Industrie oder im technischen Service. Im theoretischen Teil vermitteln wir die relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie die Pflichten von Arbeitgebern und Anwendern und geben Orientierung bei der Auswahl geeigneter Ausrüstung. Der Praxisteil legt den Fokus auf das fachgerechte Anlegen und Anwenden der PSAgA, den sicheren Umgang mit unterschiedlichen Anschlagpunkten sowie das richtige Verhalten bei Arbeiten in der Höhe. Ergänzend trainieren wir Maßnahmen zur Selbst- und Kameradenrettung, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.

Themen im Überblick

  • Rechtliche Grundlagen und Pflichten beim Einsatz von PSAgA
  • Grundlagen der Absturzsicherung
  • Aufbau und Funktion persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Auswahl geeigneter PSAgA und Anschlagpunkte
  • Richtiges Anlegen und Benutzen der Ausrüstung
  • Einsatzgrenzen und typische Fehlerquellen
  • Verhalten bei Absturzereignissen
  • Hängetrauma und Rettungsmaßnahmen
  • Pflege, Lagerung und Prüfung von PSAgA
  • Praktische Übungen

Übrigens:

Gerne organisieren wir individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder auf unserem Gelände in Neukirchen-Vluyn. Einen Ausbildungsgutschein können Sie direkt in unserem KS Online-Shop erwerben.

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Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Absturzsicherung Pflicht?

Eine Absturzsicherung ist immer dann vorgeschrieben, wenn bei Arbeiten die Gefahr eines Absturzes besteht und dieser nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Abdeckungen verhindert werden kann. Grundlage sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die entsprechenden DGUV-Regeln. Ist ein technischer oder organisatorischer Schutz nicht ausreichend möglich, muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden.

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung erforderlich?

Die konkrete Höhe hängt vom Arbeitsbereich und der Gefährdungsbeurteilung ab. Im Bauwesen ist eine Absturzsicherung in der Regel ab 1 Meter Absturzhöhe vorgeschrieben, in anderen Arbeitsbereichen teilweise bereits ab 0 Meter – etwa bei besonderen Gefährdungen, über Wasser oder an Maschinen. Entscheidend ist stets das tatsächliche Risiko, das im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden muss.

Welche Arten von Absturzsicherung gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen unterschieden. Eine Sicherung erfolgt nach dem STOP-Prinzip: Sicherheit erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich. Technische Maßnahmen sind zum Beispiel Geländer, Abdeckungen oder Fanggerüste. Organisatorische Maßnahmen betreffen Regelungen und Strukturen im Betrieb. Beispiele sind die Erstellung von Betriebsanweisungen oder Unterweisungen von Mitarbeitenden. Als persönliche Schutzmaßnahme kann PSAgA zum Einsatz kommen. Dazu gehören unter anderem Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte, Anschlageinrichtungen und mitlaufende Auffanggeräte. Welche Ausrüstung erforderlich ist, richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit sowie den örtlichen Gegebenheiten.

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