Lasten fachgerecht anschlagen mit KS Service
Das Anschlagen von Lasten ist eine zentrale Tätigkeit beim Transport von schweren Gütern mit einer Lasthebeeinrichtung, wie beispielsweise einem Kran. Das Thema Arbeitssicherheit darf dabei keinesfalls zu kurz kommen. Daher ist es wichtig, dass der Anschläger über grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse verfügt, die er mit einem entsprechenden Zertifikat belegen kann. Schulungen zum Anschlagen von Lasten gemäß DGUV Regel 109-017 und DGUV Information 209-013 bereiten die Teilnehmenden auf die Aufgaben eines Anschlägers vor. Sie befähigen sie nicht nur dazu, Lasten fachgerecht anzuschlagen und die verschiedenen Anschlagmittel sachgemäß zu nutzen. Sie schulen die Teilnehmer auch in der Verständigung mit dem Kranführer, die für einen sicheren Arbeitsablauf unerlässlich ist.
Schulungsinhalte
Allgemeine Informationen
Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die Lasten anschlagen, Anschlagmittel auswählen oder Kranführer beim Hebevorgang unterstützen. Sie eignet sich sowohl für Neueinsteiger als auch für erfahrene Beschäftigte, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Im theoretischen Teil werden die rechtlichen Grundlagen, physikalischen Zusammenhänge sowie die Eigenschaften unterschiedlicher Anschlagmittel vermittelt. Der praktische Teil konzentriert sich auf das sichere Anschlagen verschiedener Lasten, die richtige Einschätzung von Lastschwerpunkten und den sachgerechten Einsatz von Anschlagmitteln. Übrigens: In unserer Kranschulung wird das Anschlagen von Lasten immer geschult und geprüft.
Themen im Überblick
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
- Aufgaben und Pflichten des Anschlägers
- Arten von Anschlagmitteln und deren Einsatz
- Tragfähigkeiten, Neigungswinkel und Lasttabellen
- Ermittlung und Berücksichtigung von Lastschwerpunkten
- Sicht- und Funktionsprüfung von Anschlagmitteln
- Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer
- Typische Fehler und Unfallursachen
- Sicheres Anschlagen unterschiedlicher Lasten
- Praktische Übungen
Übrigens:
Gerne organisieren wir individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort oder auf unserem Gelände in Neukirchen-Vluyn. Einen Ausbildungsgutschein können Sie direkt in unserem KS Online-Shop erwerben.
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KontaktHäufig gestellte Fragen
Was ist die DGUV Regel 109-017?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der DGUV Regel 109-017 verbindliche Vorgaben für den sicheren Umgang mit Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb geschaffen. Die Regel trägt den Titel „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ und konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den DGUV Vorschriften. Ziel ist es, Unfälle durch herabfallende oder unsachgemäß gesicherte Lasten zu vermeiden und klare Verantwortlichkeiten im Betrieb festzulegen.
Was ist das Anschlagen von Lasten?
Als Anschlagen von Lasten bezeichnet man das fachgerechte Befestigen einer Last an einem Hebezeug (z. B. Kran), damit diese sicher angehoben, bewegt und abgesetzt werden kann. Dabei werden geeignete Anschlagmittel wie Ketten, Seile, Hebebänder oder Schäkel verwendet. Entscheidend ist, dass Tragfähigkeit und Neigungswinkel berücksichtigt werden, geeignete Anschlagpunkte vorhanden sind, die Last gleichmäßig verteilt wird und keine Gefahr für Personen entsteht. Fehler beim Anschlagen können zu schweren Unfällen führen. Deshalb ist eine fachgerechte Schulung zwingend erforderlich.
Wer ist für das Anschlagen von Lasten verantwortlich?
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die sichere Organisation der Arbeitsabläufe. Er muss geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, qualifizierte und unterwiesene Mitarbeitende einsetzen, Gefährdungsbeurteilungen durchführen und regelmäßige Prüfungen sicherstellen. Die unmittelbare Verantwortung für die sichere Ausführung liegt bei der Person, die die Last anschlägt, dem sogenannten Anschläger. Sie muss die geltenden Vorschriften kennen, Risiken einschätzen und sicher arbeiten.
Wer muss den Kurs „Anschlagen von Lasten“ machen?
Eine Schulung ist für alle Personen erforderlich, die Lasten an Hebezeugen anschlagen oder diesen Vorgang beaufsichtigen. Dazu gehören insbesondere Mitarbeitende im Lager- und Logistikbereich, Beschäftigte in Produktion und Instandhaltung, Kranführer, sofern sie selbst Lasten anschlagen, sowie Monteure auf Baustellen. Die DGUV Regel 109-017 fordert, dass nur fachkundige und unterwiesene Personen mit dem Anschlagen von Lasten beauftragt werden dürfen.
Wer darf das Anschlagen von Lasten ausbilden?
Die Ausbildung darf nur durch fachkundige Personen erfolgen, die über umfassende praktische Erfahrung im Hebezeugbetrieb verfügen und die einschlägigen Vorschriften sicher beherrschen. Häufig sind dies speziell qualifizierte Ausbilder, Sicherheitsfachkräfte oder externe Schulungsanbieter mit entsprechender Expertise im Bereich Arbeitssicherheit und Hebetechnik wie KS Service. Wichtig ist, dass die Schulung praxisnah erfolgt und die Teilnehmenden sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten erwerben.


