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Schulung

Schulung nach SCC 17 / SCC 18

Arbeitssicherheit nach SCC leicht gemacht

Darum KS Service

Als Teil der KS Gruppe blickt KS Service auf mehr als 50 Jahre praktische Erfahrung in der Industrie zurück. Bei unseren Schulungen treffen Sie auf Lehrpersonal, das die Schulungsinhalte theoretisch beherrscht und zugleich mit der praktischen Umsetzung bestens vertraut ist. Denn unsere Dozenten kommen aus der Praxis: Sie wenden Ihre professionellen Sach- und Fachkenntnisse tagtäglich an. So gewährleisten wir Ihnen lebendig gestaltete Lehrinhalte mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag.

Als zertifizierter Bildungsträger (AZAV) haben wir an unsere Schulungen die größten Qualitätsansprüche: Wir setzen auf eine individuelle Betreuung in Kleingruppen und stehen Ihnen auch im Nachgang der Veranstaltung als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.

SCC Dok. 17 / SCC Dok. 18

Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) steht für ein Arbeitsschutz-Managementsystem, das einen standardisieren Arbeitsschutz für Mitarbeiter ermöglicht. Ursprünglich 1994 in den Niederladen erstellt, steht SCC heute für einen internationalen Standard in den Bereichen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Eine SCC Zertifizierung der Kontraktoren, also der technischen Dienstleister, wird heute vielfach von Kunden verlangt. Ziel der Zertifizierung ist es, Unfälle zu reduzieren und möglichst gänzlich zu vermeiden. Die SCC Prüfung unterteilt sich in die Personalzertifizierung nach Dok. 16, 17 und 18. Während eine Prüfung nach Dok. 17 für operativ tätige Führungskräfte vorgeschrieben ist, ist Dok. 18 heute die gängige Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter auf Baustellen. Eine Zertifizierung nach Dok. 16, im ursprünglichen Sinne nur für operativ tätige Mitarbeiter innerhalb Deutschlands, ist heute nicht mehr üblich.

Schulungsinhalte

Allgemeine Informationen

Als zertifizierter Betrieb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Schulungen und Prüfungen nach SCC einzeln oder gemeinsam zu absolvieren. Unsere 1-Tages-Schulungen für Dok. 17 und Dok. 18 richten sich an Interessierte mit geringen Vorkenntnissen und finden in Gruppen von bis zu 10 Personen statt. Am Ende der Schulung legen Sie in unseren Räumlichkeiten die Prüfung ab. Mit abgeschlossener Berufsausbildung und weitgehenden Vorkenntnissen im Bereich Arbeitssicherheit könne Sie die Prüfung auch ohne vorherige Schulung ablegen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Bei der Prüfung  müssen Sie für Dok. 17 innerhalb von 105 Minuten 70 zufällig aus einem Fragenkatalog ausgewählte Fragen zur Arbeitssicherheit beantworten. bei der Prüfung nach Dok. 18 müssen innerhalb von 60 Minuten 40 Fragen beantwortet werden. Es handelt sich bei beiden Prüfungen ausschließlich um Multiple-Choice-Fragen. Zum Bestehen müssen jeweils 70% der Fragen richtig beantwortet werden. Wir bereiten sie sorgfältig darauf vor.

Das Zertifikat wird Ihnen nach der Schulung gemäß gängigem Standard durch eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle zugesandt. Sie benötigen die Zertifikate schneller? Fragen Sie uns nach unseren Schnellzertifikaten!

Themen im Überblick

  • Gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit
  • Gefährdungs- und Risikobeurteilungen
  • Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten
  • Betriebliche Organisation
  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
  • Notfallmaßnahmen
  • Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsverfahren
  • Elektrizität und Strahlung
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Finden Sie hier unsere nächsten Schulungstermine

Schulungen in diesem Bereich bieten wir nach individueller Terminvereinbarung an.

Kontakt

Alle aktuellen Termine im Überblick

Zur Zeit gibt es keine kommenden Veranstaltungen.

Die Schulung fördern lassen?

Da KS Service ein zertifizierter Bildungsträger (AZAV) ist, können Sie sich Ihre Schulung bei uns fördern lassen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige erhalten mit dem Bildungsscheck NRW eine Förderung von bis zu 50 %. Bis zu 100 % der Schulungskosten übernehmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutscheinen für Weiterbildung und Umschulung, vorausgesetzt die Schulung wird von der jeweiligen Behörde als notwendig eingestuft.