Arbeitssicherheit nach SCC leicht gemacht
Darum KS Service
Als Teil der KS Gruppe blickt KS Service auf mehr als 50 Jahre praktische Erfahrung in der Industrie zurück. Bei unseren Schulungen treffen Sie auf Lehrpersonal, das die Schulungsinhalte theoretisch beherrscht und zugleich mit der praktischen Umsetzung bestens vertraut ist. Denn unsere Dozenten kommen aus der Praxis: Sie wenden Ihre professionellen Sach- und Fachkenntnisse tagtäglich an. So gewährleisten wir Ihnen lebendig gestaltete Lehrinhalte mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag.
Als zertifizierter Bildungsträger (AZAV) haben wir an unsere Schulungen die größten Qualitätsansprüche: Wir setzen auf eine individuelle Betreuung in Kleingruppen und stehen Ihnen auch im Nachgang der Veranstaltung als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.
SCC Dok. 17 / SCC Dok. 18
Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) steht für ein Arbeitsschutz-Managementsystem, das einen standardisieren Arbeitsschutz für Mitarbeiter ermöglicht. Ursprünglich 1994 in den Niederladen erstellt, steht SCC heute für einen internationalen Standard in den Bereichen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Eine SCC Zertifizierung der Kontraktoren, also der technischen Dienstleister, wird heute vielfach von Kunden verlangt. Ziel der Zertifizierung ist es, Unfälle zu reduzieren und möglichst gänzlich zu vermeiden. Die SCC Prüfung unterteilt sich in die Personalzertifizierung nach Dok. 16, 17 und 18. Während eine Prüfung nach Dok. 17 für operativ tätige Führungskräfte vorgeschrieben ist, ist Dok. 18 heute die gängige Zertifizierung für operativ tätige Mitarbeiter auf Baustellen. Eine Zertifizierung nach Dok. 16, im ursprünglichen Sinne nur für operativ tätige Mitarbeiter innerhalb Deutschlands, ist heute nicht mehr üblich.
Alle aktuellen Termine im Überblick
Zur Zeit gibt es keine kommenden Veranstaltungen.
Die Schulung fördern lassen?
Da KS Service ein zertifizierter Bildungsträger (AZAV) ist, können Sie sich Ihre Schulung bei uns fördern lassen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige erhalten mit dem Bildungsscheck NRW eine Förderung von bis zu 50 %. Bis zu 100 % der Schulungskosten übernehmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutscheinen für Weiterbildung und Umschulung, vorausgesetzt die Schulung wird von der jeweiligen Behörde als notwendig eingestuft.