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Schulung

Nutzung von PSA gegen Absturz

Mit KS Service Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nutzen

Darum KS Service

Als Teil der KS Gruppe blickt KS Service auf mehr als 50 Jahre praktische Erfahrung in der Industrie zurück. Bei unseren Schulungen treffen Sie auf Lehrpersonal, das die Schulungsinhalte theoretisch beherrscht und zugleich mit der praktischen Umsetzung bestens vertraut ist. Denn unsere Dozenten kommen aus der Praxis: Sie wenden Ihre professionellen Sach- und Fachkenntnisse tagtäglich an. So gewährleisten wir Ihnen lebendig gestaltete Lehrinhalte mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag. Als zertifizierter Bildungsträger (AZAV) haben wir an unsere Schulungen die größten Qualitätsansprüche: Wir setzen auf eine individuelle Betreuung in Kleingruppen und stehen Ihnen auch im Nachgang der Veranstaltung als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.

PSA gegen Absturz

Arbeitsplätze mit Absturzgefahr und Arbeiten in Höhe gibt es an fast jeder Montagestelle und bei vielen Wartungsarbeiten im industriellen Umfeld. Umso wichtiger ist es, dass Sie richtig geschützt sind und mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ausgerüstet sind. Doch die Ausrüstung allein reicht für das sichere Arbeiten in Höhe oder mit Absturzgefahr nicht aus: Die PSA muss korrekt angelegt und gepflegt werden. Zudem muss dem Träger klar sein, was im Falle eines Absturzes zu tun ist, und wie Verletzungen zu vermeiden sind. Aus diesem Grund schreiben DGUV V1 § 31, DGUV V38 § 4, DGUV R112- 198 und DGUV R122- 199 vor, dass jeder Mitarbeiter, der PSA gegen Absturz trägt, auch im Umgang mit dieser geschult sein muss.

Alle aktuellen Termine im Überblick

Zur Zeit gibt es keine kommenden Veranstaltungen.

Die Schulung fördern lassen?

Da KS Service ein zertifizierter Bildungsträger (AZAV) ist, können Sie sich Ihre Schulung bei uns fördern lassen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige erhalten mit dem Bildungsscheck NRW eine Förderung von bis zu 50 %. Bis zu 100 % der Schulungskosten übernehmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutscheinen für Weiterbildung und Umschulung, vorausgesetzt die Schulung wird von der jeweiligen Behörde als notwendig eingestuft.