Wir helfen Ihnen, Ihre Mitarbeiter zu schützen
KS Service – Ihr Partner für Unterweisungen
Das Arbeitsschutzgesetz spricht von notwendigen Unterweisungen für jeden Arbeitsplatz. Doch welche Unterweisungen sind notwendig? Wir helfen Ihnen, hierauf die richtigen Antworten zu finden. Dank unserer Zertifizierungen in den Bereichen Arbeitssicherheit (DIN ISO 45001) und Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001) sowie unserer mehr als 50-jährigen Erfahrung aus Industrie- und Büroalltag können wir unsere Kunden mit fachlicher Beratung und Unterweisung unterstützen. Die Notwendigkeit der Unterweisungen ergibt sich im Regelfall aus der Gefährdungsbeurteilung, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam erstellen. Auf Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung unterweisen wir Ihre Mitarbeiter und führen auf Wunsch auch die jährliche Nachschulung über unser von den Berufsgenossenschaften anerkanntes KS Online-Portal durch. Gehen Sie bei der Arbeitssicherheit keine Kompromisse ein!
Ihre Vorteile
- Alles aus einer Hand: Wir beraten Sie, welche Unterweisungen notwendig sind
- Moderne Online-Unterweisungsmöglichkeiten
- Beratung und Unterweisung durch geschultes und zertifiziertes Personal
- Angebot für kleine Unternehmen und Büros bis hin zum Mittelständler
Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz – auch online
Neben Unterweisungen für Büroarbeitsplätze und Monteure bieten wir aktuell auch Unterweisungen zu Corona-Bestimmungen an. Dabei empfehlen wir die Nutzung unseres, von den Berufsgenossenschaften anerkannten KS Online-Portals. Unterweisungen können so unabhängig von Standort oder Endgeräten wie PC, Tablet oder Smartphone durchgeführt werden. Die Übersichtlichkeit des Portals und integrierte Funktionen wie Reminder sorgen für eine einfache und zuverlässige Nutzung. Die erlangten Zertifikate werden im System hinterlegt und können bei Bedarf selbst ausgedruckt werden. Auf Wunsch führen wir die Unterweisungen auch deutschlandweit bei Ihnen vor Ort oder an unserem Standort in Neukirchen-Vluyn durch.
Für wen ist eine Unterweisung notwendig?
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes §12 sind Unterweisungen für jeden Arbeitsplatz vorgeschrieben und müssen regelmäßig wiederholt werden. Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) hat ein Unternehmer die Arbeitnehmer „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (…) zu unterweisen“. Die Unterweisung muss entweder nach Bedarf, in jedem Fall aber jährlich wiederholt werden. Die meisten Unfälle oder Langzeitschäden lassen sich leicht durch eine gute und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermeiden.
Alle Unterweisungen ohne Pflicht-Praxisanteil können Sie bequem online über unser KS Portal durchführen.
Unsere Leistungen in der Übersicht
- Unterweisung Corona
- Sicheres Arbeiten am Büroarbeitsplatz
- Allgemein Sicherheitsunterweisung Montagestelle
- Jahresunterweisung PSA gegen Absturz (mit Rettungsübung)
- Individuelle Unterweisungen