Vorsicht ist besser als Nachsicht
KS Service – Ihr Partner bei Arbeitssicherheit und Umweltmanagement
Dank unserer Zertifizierungen in den Bereichen Arbeitssicherheit (DIN ISO 45001) und Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001) sowie unserer mehr als 50-jährigen Erfahrung aus Industrie- und Büroalltag können wir unsere Kunden mit fachlicher Beratung und Unterweisung unterstützen oder Sie als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Unsere Experten besuchen Ihre Betriebsstätten und Büroräume deutschlandweit und erstellen nach einem Rundgang eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nicht nur das: Darüber hinaus können wir Ihre Mitarbeiter auf Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung unterweisen und auf Wunsch sogar die jährliche Nachschulung über unser von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Online-Portal durchführen. Und wenn wir einmal vor Ort sind: Sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Lücken im Bereich Prüfen und Messen auffallen, können wir auch Ihre Büro- und Werkstatteinrichtung prüfen.
Ihre Vorteile
- Alles aus einer Hand: ein Dienstleister für Beratung und Unterweisung
- Moderne Online-Schulungsmöglichkeiten
- Beratung und Unterweisung durch geschultes und zertifiziertes Personal
- Erfahrene und zertifizierte Sicherheitsfachkraft auch im Bereich Strahlenschutz und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Angebot für kleine Unternehmen und Büros bis hin zum Mittelständler
Unsere Beratung rund um Arbeitssicherheit und Umweltmanagement
Am Anfang jeder Arbeitsplatzbewertung steht die Gefährdungsbeurteilung. Aus diesem Grund bildet sie einen Schwerpunkt unserer Beratungsleistungen im Bereich Umweltmanagement und Arbeitssicherheit. Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5 ist eine solche Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten notwendig – egal, welche potenziellen Gefährdungen vorliegen oder wie groß ein Unternehmen ist. Daher beraten wir deutschlandweit sowohl kleine Firmen, Büros und Werkstätten als auch gestandene mittelständische Unternehmen, ganz egal ob einmalig oder als Ihre benannte Sicherheitsfachkraft. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten wir weitere Maßnahmen wie notwendige Unterweisungen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes ab. Unsere Unterstützung bei der Vorbereitung zu Audits im Arbeitssicherheitsmanagement (DIN ISO 45001) und Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001) runden unsere Beratungsleistungen ab.
Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Neben Unterweisungen für Büroarbeitsplätze und Monteure bieten wir aktuell auch Unterweisungen zu Corona-Bestimmungen an. Dabei empfehlen wir die Nutzung unseres, von den Berufsgenossenschaften anerkannten Online-Portals. Unterweisungen können so unabhängig von Standort oder Endgeräten wie PC, Tablet oder Smartphone durchgeführt werden. Die Übersichtlichkeit des Portals und integrierte Funktionen wie Reminder sorgen für eine einfache und zuverlässige Nutzung. Die erlangten Zertifikate werden im System hinterlegt und können bei Bedarf selbst ausgedruckt werden. Auf Wunsch führen wir die Unterweisungen auch bei Ihnen vor Ort durch.
Für wen ist eine Unterweisung notwendig?
Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes §12 sind Unterweisungen für jeden Arbeitsplatz vorgeschrieben und müssen regelmäßig wiederholt werden. Laut der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) hat ein Unternehmer die Arbeitnehmer „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (…) zu unterweisen“. Die Unterweisung muss entweder nach Bedarf, in jedem Fall aber jährlich wiederholt werden. Die meisten Unfälle oder Langzeitschäden lassen sich leicht durch eine gute und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermeiden.