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Schulung

Elektrotechnisch unterwiesene Person

Mit KS Service elektrotechnisch unterwiesen werden

Darum KS Service

Als Teil der KS Gruppe blickt KS Service auf mehr als 50 Jahre praktische Erfahrung in der Industrie zurück. Bei unseren Schulungen treffen Sie auf Lehrpersonal, das die Schulungsinhalte theoretisch beherrscht und zugleich mit der praktischen Umsetzung bestens vertraut ist. Denn unsere Dozenten kommen aus der Praxis: Sie wenden Ihre professionellen Sach- und Fachkenntnisse tagtäglich an. So gewährleisten wir Ihnen lebendig gestaltete Lehrinhalte mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag.

Als zertifizierter Bildungsträger (AZAV) haben wir an unsere Schulungen die größten Qualitätsansprüche: Wir setzen auf eine individuelle Betreuung in Kleingruppen und stehen Ihnen auch im Nachgang der Veranstaltung als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Ausbildung als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

„An Strom darf nur, wer sich damit auskennt!“ So oder so ähnlich könnte die Zusammenfassung der Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) lauten. Bedingt durch betriebliche Anforderungen ist es oft notwendig, dass auch Nichtelektriker einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen. Unsere Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person zielt auf diesen Bedarf und qualifiziert auch Nichtelektriker zur EuP, die unter Einhaltung grundsätzlicher Arbeitssicherheitsmaßnahmen einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen können.

Eine EuP ist gemäß DGUV Vorschrift 3 eine Person, die unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichtet, ändert oder instand hält. Prüfungen, Messungen oder Reinigungsarbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bedürfen besonderer Vorsichtsmaßnahmen und Unterweisungen, die durch eine Elektrofachkraft vermittelt werden. Nach DIN VDE 0105-100 beinhaltet dies insbesondere die Unterrichtung über durchzuführende Arbeiten sowie im Besonderen über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten. Die Belehrung über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen stellt einen weiteren wichtigen Baustein der Ausbildung zur EuP dar.

Die Notwendigkeit einer EuP ergibt sich aus dem Ziel, Unfälle zu vermeiden, ist aber auch rechtlich als Unternehmerpflicht in der DGUV Vorschrift 3 verankert. Weitere Vorgaben machen sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Unsere Unterweisung zur EuP ist somit konform zu

  • DIN VDE 0105-100,
  • DGUV Vorschrift 3,
  • BetrSichV,
  • und TRBS.

Schulungsinhalte

Unsere 1-Tages Schulung richtet sich an interessierte Nichtelektriker in Gruppen bis zu 12 Personen. Neben notwendigen rechtlichen und elektrotechnischen Grundlagen werden im Theorieteil insbesondere Themen der Arbeitssicherheit behandelt. Im anschließenden Praxisteil setzen Sie das Erlernte bei Übungen zu den 5-Sicherheitsregeln, zum Anklemmen in Schaltkästen und beim Aufbau eines einfachen Stromkreises unter Anleitung um.

Den Abschluss bildet eine Prüfung, nach dessen Bestehen Sie als EuP zertifiziert sind. Die Unterweisung ist jährlich aufzufrischen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Zudem organisieren wir Ihre individuelle Schulung nach Wahl bei Ihnen vor Ort oder auf unserem Gelände in Neukirchen-Vluyn.

  • Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche der EuP
  • Elektrotechnische Grundlagen
  • Gleich- und Wechselstrom
  • Wirkung von elektrischem Strom
  • Die 5 Sicherheitsregeln
  • Spannungs- und Strommessung
  • Schutz vor Elektrizität und Kennzeichnung
  • Verhalten bei Elektrounfällen
  • Praxisübungen

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Die Schulung fördern lassen?

Da KS Service ein zertifizierter Bildungsträger (AZAV) ist, können Sie sich Ihre Schulung bei uns fördern lassen. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige erhalten mit dem Bildungsscheck NRW eine Förderung von bis zu 50 %. Bis zu 100 % der Schulungskosten übernehmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit Bildungsgutscheinen für Weiterbildung und Umschulung, vorausgesetzt die Schulung wird von der jeweiligen Behörde als notwendig eingestuft.