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Bildungsschecks, Bildungsgutscheine und Bildungsprämien – wie und wann Privatpersonen bzw. Unternehmen profitieren können

Bildungsgutscheine, Bildungsschecks, Bildungsprämien – man kann schnell den Überblick verlieren, welche Förderung für einen die Richtige ist. Die KS Service ermöglicht Ihnen, bares Geld zu sparen, denn als zertifizierte Bildungseinrichtung können Sie Ihre Weiterbildung bzw. Schulung bei uns fördern lassen. Je nach Förderung können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen finanziell davon profitieren. Aber wie genau? Und wo sind die Unterschiede der Förderungsmodelle? Das möchten wir Ihnen erklären.

Bildungsschecks

Bildungsschecks ermöglichen eine Weiterbildung im beruflichen Kontext. Sie werden ausgestellt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes mit Mitteln aus dem Europäischem Sozialfonds für Deutschland (ESF). Bildungsschecks sind eine NRW-spezifische Förderung. In anderen Bundesländern finden sich ähnliche Konzepte, die ebenfalls als Bildungsscheck oder als QualiCheck, Qualifizierungsscheck, Weiterbildungsscheck oder Weiterbildungsbonus bezeichnet werden.

Was wird gefördert?

Der Bildungsscheck in NRW ermöglicht eine Förderung von 50 %, mit maximal 500 € der Nettoausgaben pro Schulung. Beantragen Sie den Bildungsscheck als Privatperson, können Sie maximal einen Scheck pro Jahr erhalten. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können bis zu 10 Schecks pro Jahr erhalten, allerdings nur einen für jeden Mitarbeitenden.

Wie funktioniert es?

Zunächst müssen Sie sich eine Schulung und einen Anbieter, der Bildungsschecks annimmt, aussuchen. Dann benötigen Sie einen Termin in einer der über 200 Beratungsstellen in NRW. Vor Ort erhalten Sie den Bildungsscheck. Dieser muss in jedem Fall vor dem Beginn der Schulung ausgestellt sein und sollte im Vorfeld dem Schulungsanbieter vorliegen. Ab dann kümmert sich der Weiterbildungsanbieter und Sie müssen nur noch den reduzierten Betrag zahlen. Doch Vorsicht: Ein Bildungsscheck gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Einlösung bei einem Weiterbildungsanbieter! Wollen Sie also sicher sein, kommen Sie zur KS Service, denn wir nehmen Bildungsschecks an.

Worauf ist zu achten?

Der Bildungsscheck NRW setzt voraus, dass Sie Ihren Wohnsitz bzw. das Unternehmen seinen Sitz oder seine Arbeitsstätte in NRW hat.

Er muss korrekt ausgefüllt sein, sowohl die Förderung als auch der Teilnehmer müssen korrekt sein, ebenso muss der Scheck spätestens am Vortag der Förderung ausgestellt sein.

Möchten Sie einen Bildungsscheck als Unternehmen beantragen, beachten Sie bitte, dass Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern förderfähig sind.

Bei einer individuellen Förderung müssen Sie beachten, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € (bzw. zwischen 40.000 € und 80.000 € bei gemeinsam veranlagtem Einkommen) liegen muss.

Zu viel zu beachten?

Das ist kein Problem – rufen Sie uns an und wir erklären Ihnen gerne Schritt-für-Schritt wie Sie zum Bildungsscheck kommen und Ihre Beratungsstelle finden. Möchten Sie sich selbst informieren, erhalten Sie weitere Einzelheiten auf der Website der Weiterbildungsberatung NRW.

Bildungsgutscheine

Bildungsgutscheine sind Fördermaßnahmen der Agentur für Arbeit mit dem Ziel, Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt zu halten oder zurzeit Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.

Was wird gefördert?

Mit einem Bildungsgutschein wird eine Weiterbildung oder Umschulung gefördert, die zu einem Berufsabschluss führt oder bei der für den Arbeitsmarkt relevante Kenntnisse erworben werden. Förderfähige Kurse finden Sie im Kursnet der Arbeitsagentur. Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen sowie auch die Maßnahmen selbst müssen AZAV zertifiziert sein. Die KS Service als zertifizierter Bildungsträger erfüllt diese Voraussetzung.

Wie funktioniert es?

Ein persönliches Beratungsgespräch im Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur ist frühzeitig notwendig. Dort werden Ihnen im Hinblick auf Ihre Chancen, Interessen und Möglichkeiten Vorschläge zur Weiterbildung gemacht. Wenn die Rahmenbedingungen der Weiterbildung geklärt sind, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Diesen müssen Sie vom Schulungsanbieter ausfüllen lassen. Erst nach dessen Genehmigung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter können Sie mit der Weiterbildung starten. Die Genehmigung ist gleichzeitig die Zusage dafür, dass die Kosten der Weiterbildung zu 100 % übernommen werden. Während einer Weiterbildung wird ein eventuell bezogenes Arbeitslosengeld weitergezahlt. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter meist zu 100 % übernommen. Zudem können beispielsweise Fahrtkosten oder auch Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Unter Umständen erhöht sich sogar die Länge des Bezugszeitraumes von Arbeitslosengeld 1. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Bildungsprämie

Zu guter Letzt möchten wir Ihnen die Bildungsprämie vorstellen. Diese Förderung des Bundes wird ebenfalls aus Mitteln des ESF für eine individuelle berufliche Weiterbildung finanziert. Hierbei stehen die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers im Vordergrund – unabhängig von möglichen Interessen des Arbeitgebers. Der Bund möchte durch Bildungsprämien sicherstellen, dass weiterbildungswillige Erwerbstätige auf dem Stand der Technik bleiben oder sich beruflich weiterentwickeln bzw. neue Herausforderungen suchen. Die Förderung vereinfacht damit neue berufliche Aufgaben, ermöglicht ein besseres Gehalt oder steigert die persönliche Zufriedenheit bei der Arbeit. Weitere Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Was wird gefördert?

Bei der Bildungsprämie gibt es zwei Modelle, die einzeln oder in Kombination genutzt werden können. Dies ist zum einen der Spargutschein, der meist für lange und damit auch teure Fortbildungen eingesetzt wird. Die Voraussetzung ist ein Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz. Mit dem Spargutschein können aus diesem Guthaben Beträge entnommen werden, ohne dass dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Eine weitere Möglichkeit des Einsatzes der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein. Mit diesem werden bis zu 50 % der Kurs- oder Prüfungsgebühren, allerdings maximal 500 €, bei einer Weiterbildung gefördert. Dabei ist die generelle Ausstellung des Prämiengutscheins in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren. Aufgrund landesspezifischer Programme existiert in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine 1.000 €-Grenze, bis zu der Prämiengutscheine eingesetzt werden können.

Wer kann die Bildungsprämie beantragen?

Voraussetzungen für den Prämiengutschein sind ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 20.000 € pro Jahr (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung), bei einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche und bei deutscher Staatsbürgerschaft bzw. bei einer gültigen Arbeitserlaubnis in Deutschland. Pro Kalenderjahr kann pro Person nur ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Die Fördermöglichkeit kann mit dem Vorab-Check überprüft werden.

Wie funktioniert es

Informationen können über das Bundesministerium für Bildung und Forschung bezogen werden. Weiterhin bietet das Bundesministerium eine kostenlose Beratungshotline (0800 2623 000). Die Ausstellung erfolgt über eine Beratungsstelle.

Zusammengefasst

Die Förderprogramme der Bundesregierung und der Länder bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten der individuellen Förderung nach persönlicher Situation. Je nach Förderung werden bis zu 100 % der Kosten übernommen. Neben Privatpersonen können teils auch Unternehmen von den Förderungen profitieren.

Sie wollen Ihre Kenntnisse im Beruf erweitern oder möchte Ihr Arbeitgeber Sie, mit dem Ziel der Sicherung des Arbeitsplatzes, mit kleinen Weiterbildungen fördern? Dann ist in der Regel ein Bildungsscheck in NRW oder ein entsprechendes alternatives Programm in anderen Bundesländern die richtige Wahl. Beispiele förderfähiger Weiterbildungen sind der Staplerschein, die Ausbildung als Bediener für Hubarbeitsbühnen oder die Ausbildung zum Kranführer. Ihre KS Service bietet zahlreiche über einen Bildungsscheck förderfähige Weiterbildungen und berät Sie gern.

Eine längere Weiterbildung und ggf. auch das Nachholen eines Berufsabschlusses ist mit Unterstützung und Beratung der Agentur für Arbeit möglich, die einen entsprechenden Bildungsgutschein erstellt.

Individuelle Förderungen zur persönlichen Erweiterung der Qualifikation auch außerhalb des aktuellen beruflichen Umfeldes oder um neue Herausforderungen zu begegnen können über die Bildungsprämie mit dem Prämiengutschein oder dem Spargutschein gefördert werden.

Alle Förderungen haben gemein, dass eine Beratung im Vorfeld der Maßnahme je nach Art bei einer Beratungsstelle oder der Agentur für Arbeit stattfinden muss. Eine reine Online-Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Zudem werden die Förderungen als Kostenerstattungen angesehen. Diese müssen bei der Einkommenssteuererklärung nicht angegeben werden, da sie nicht als Einnahme gelten.

Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir als KS Service durch Bildungsschecks förderbare Programme an und würden uns freuen, hier von Ihnen zu hören.

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